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Herzlich willkommen!

Das Steuerrecht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist sehr speziell und erfordert hohe Sachkenntnis.
Nur wenige Steuerberater haben sich auf dieses Spezialrecht spezialisiert.
Ich habe vor etlichen Jahren die Sachkundeprüfung zur "Landwirtschaftlichen Buchstelle" bei der Steuerberaterkammer absolviert.
Aufgrund der besonderen Sachkenntnis darf ich diesen amtlich verliehenen Titel tragen.
Seit mehr als 20 Jahren ist die Beratung von Landwirten ein Hauptpfeiler meines Berufs.
Die Besonderheiten des Einkommen-, Umsatz- und Erbschaftsteuerrecht sind mir ebenso vertraut wie das Sondererbrecht der Höfeordnung.